Quadclub Kassel informierte über seine Fahrzeuge
von Marie Klement
Kassel. Sie sind schnell und erinnern an Spaßmobile: Quads. Meist als Geländefahrzeug genutzt, werden sie nun auch immer öfter im Straßenverkehr gefahren. Das führt immer mal wieder zu Ärger mit Autofahrern, die die Quad-Fahrer nicht ernst nehmen. Und auch zu Problemen mit Behörden und der Polizei, da die Rechtsgrundlage von Quads meist unbekannt ist.
"Dagegen wollen wir etwas tun", sagt Peter Büscher vom Quadclub Kassel, der zusammen mit Axels Boxenstopp, dem TÜV Hessen und dem MSC Melsungen 1927 zum ersten Quad/ATV-Infotag auf das TÜV-Gelände an der Knorrstraße geladen hatte. "Zum einen wollen wir so mit der Bevölkerung in Kontakt treten, um unser Hobby vorzustellen", erklärt Büscher. Gleichzeitig suche man aber auch den Kontakt mit Behörden und der Polizei, um über häufig auftretende Probleme sprechen zu können.
Zu diesen Problemen zählt beispielsweise die rechtliche Grauphase, in der sich die Quad-Fahrer noch bis vor kurzem befunden hätten. Grund hierfür ist, dass Quads wie Autos vierrädrig und mehrspurig sind und damit wie beim Pkw zunächst keine Helmpflicht bestanden habe. "Da hat die Rechtsgrundlage gefehlt", so Büscher.
Das hat sich mittlerweile aber verbessert. "Die Zulassung ist geregelt", sagt Büscher. Und auch der Helm sei seit dem Jahr 2004 Pflicht. "Ohne Helm zu fahren, wäre auch total leichtsinnig."
Keine Frage also, dass der Helm auch beim Infotag Pflicht war. Denn dort konnte man sich die Fahrzeuge nicht nur aus der Nähe anschauen, sondern auch mal selbst in einem Parcours fahren.
"Das haben viele Besucher genutzt", sagt Büscher, der sich über die positive Resonanz beim ersten Quad-Infotag freut. Und auch erste Gespräche mit Polizei und Ordnungsamt habe es gegeben. "Auch wenn man die noch verbessern kann."
Infos über den Quadclub Kassel gibt es unter u 0561-97 08 677 und im Internet: www.Quadclub-Kassel.de
12.05.2006/HNA Kassel
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Abschrift eines Zeitungsbeitrages
aus der HNA Sonntagszeit vom 11.07.2004
Auf vier Rädern durchs Gelände flitzen
Immer mehr Motorsportbegeisterte steigen auf Quads um – Rechtsvorschriften sind unklar
Von Gisela Busch
Für die einen ist es ein Krachmacher, den die Welt nicht braucht, für die anderen das neue Sportgerät schlechthin. Die Rede ist von Quads, vierrädrigen Geländemotorrädern, die ursprünglich aus den USA stammen. In Deutschland werden die bis zu 49 PS starken Kraftprotze nach Angaben von Gerhold Reitmeier vom TÜV Kassel je nach Gewichtsklasse als „vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge“ zugelassen. Sie können mit Mofaführerschein (bis 45 km/h) beziehungsweise Pkw-Führerschein Kl. 3 gefahren werden. Die Flitzer kosten ab etwa 3500 Euro aufwärts und erreichen bei bis zu 400 Kilogramm Leergewicht Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 115 Stundenkilometern und unterliegen ebenso der Steuer und Versicherungspflicht wie Motorfahrzeuge.
Nach Angaben der HUK Coburg können Prämien von bis zu 690 Euro pro Jahr anfallen.
Rolf Mey von der Kfz-Zulassungsstelle Kassel hat in der jüngster Zeit „erhebliche Steigerungen“ bei den Zulassungszahlen beobachtet, kann aber wegen der unterschiedlichen Zuordnung jedoch keine genauen Zahlen nennen. Aber bundesweit steigt die Zahl der für den Straßenverkehr zugelassenen drei- und vierrädrigen Funsportfahrzeuge nach Angaben des ADAC rasant: von 7700 Ende 2002 auf 23000 Fahrzeuge Ende 2003. Trotz der zurzeit noch recht lockeren Rechtsvorschriften für Quadfahrer – Helmpflicht besteht in Deutschland im Gegensatz zu Österreich nur bei zweirädrigen Fahrzeugen – empfehlen Händler wie der Bad Arolser Manfred Götte auch bei Quads die klassische Motorrad – Sicherheitsausrüstung: also neben Helm auch eine Schutzbekleidung. Wichtig: alle Quads werden ab Werk ohne Straßenzulassung geliefert. Das heißt, dass Blinker, Scheinwerfer, Rückspiegel und Tachometer nachträglich eingebaut werden müssen. Was das Zubehör angeht, sind Fantasie und Geldbeutel keine Grenzen gesetzt: Von der airbrushlackierten Kunststoffkarosserie über handgefertigte Sitzbänke bis zum verchromten Frondspoiler ist alles zu haben.
>Informationen gibt es bei den Quadfreunden Kassel e.V., Peter Büscher, Heinrich-Schütz-Allee 287, 34134 Kassel, Tel: 056179708677, E-Mail info@quadclub-kassel.de sowie unter www.quadwelt.de
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Richtigstellung und Kommentar des Quadclub-Kassel
Frau B schreibt, daß Fahrzeuge bis 49 PS haben und seien nach Gewichtsklasse als vierrädriges Leichtkraftrad zugelassen, welches mit Mofaführerschein, bzw Autoführerschein zu fahren sei.
Vielleicht hätte Frau Busch besser in die gelben Seiten geschaut, oder jemanden gefragt, der sich damit auskennt:
Alle Quad´s und ATV´s sind "gewichtsmäßig" unter 3,5 to zul. Gesamtgewicht und unterliegen als Mehrspurige Fahrzeuge somit der entsprechenden Fahrerlaubnis "B" oder alt "3".
Bei der Zulassung werden die Fahrzeuge mit 50 cm³ mit einem Mofaversicherungsschild versichert und zugelassen, welches jährlich erneuert werden muß. Für das Fahren dieses Fahrzeuges ist der Führerschein B oder 3 nötig. Diese Fahrzeuge sind bereits ab 2000 Euro im Fachhandel zu beziehen. Alle anderen Fahrzeuge (über 50 cm³) müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein, s.h. mit TÜV und Brief und großem Nummernschild, wenn sie auf öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden sollen
Mit einem Mofaführerschein darf kein Quad gefahren werden. Der neue Führerschein "S" (geplant für die Quads bis 50 cm³) läßt auf sich warten, keiner weiß genaues, bis zur endgültigen Einführung ist "B" oder "3" angesagt.
Geregelt ist das im Merkblatt des BMVBW zur Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge (Quads) vom 02.01.2004, S 33/36.15.15, das u.a. im Verkehrsblatt 2004, S. 26 ff. zu finden ist.
Größere Fahrzeuge, als vierrädige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit Straßenzulassung und TÜV zugelassen sind auf 15 kw gedrosselt und werden i.d.R. bei 80 km/h elektronisch abgeregelt. Auch hier klare Bestimmungen und Vorschriften. Ausnahmen bilden hier Fahrzeuge, die nach Begutachtung durch TÜV als Zugmaschinen und Ackerschlepper zugelassen sind, also in der Landwirtschaft oder im Forst eingesetzt werden. Noch eine Ausnahme sei erwähnt: Sportquads, die ohne Straßenzulassung sind, also nur bei Sportveranstaltungen auf entsprechenden Geländen gefahren werden. Diese Fahrzeuge sind reine Sportgeräte, in der Leistung offen und dürfen auf öffentlichen Straßen nicht betrieben werden.
Auch sei mir der Hinweis gestattet, daß wir Quadfahrer an die StVO gebunden sind und nicht wild im Gelände "rumflitzen". 95% aller Fahrten finden auf der Straße statt.
Zum Thema Helmpflicht sind wir der Meinung, daß das Tragen eines Helmes zwingend erforderlich ist und auch eine fehlende Rechtsgrundlage hindert keinen Quadfahren, Helm zu tragen. Sicherlich gibt es auch hier Ausnahmen, aber darum soll sich der Gesetzgeber kümmern.
Gesetzliche Vorschrifen regeln z.B. auch das Anbringen des 2. Kennzeichen (vorne) am Fahrzeug und das Mitführen von Verbandskasten und Warndreieck.
Zum Schluß in eigener Sache
Wir, der Quadclub Kassel sind kein eingetragender Verein (e.V.), wir verstehen uns als eine Interessengemeinschaft, nicht mehr und nicht weniger !
Quadclub Kassel
Peter Büscher