Quelle: HNA online vom 28.10.2011
http://www.hna.de/nachrichten/werra-meissner-kreis/witzenhausen/quads-wald-melden-1466461.html
Werra-Meißner-Kreis. Abenteuer und Freiheit - wie die Werbung es verspricht
suchen viele Fahrer von Quads genannten kleinen Geländefahrzeugen,
die Motorrädern nicht unähnlich sind.
Dummerweise aber suchen sie das in Forst, Feld und Flur. Doch das ist nicht erlaubt.
Da das verbotene Fahren im Wald immer häufiger vorkommt, haben sich die Forstämter in Hessisch Lichtenau und Wehretal-Reichensachsen sowie der Naturpark Meißner - Kaufunger Wald mit der Polizeidirektion Werra-Meißner und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis zusammengetan. Sie wollen das illegale Treiben im Wald eindämmen. Ein standardisiertes Verfahren mit Meldungsbogen, um die Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, wurde bereits erarbeitet, um die Ermittlung zu vereinfachen.
Die Maschinen würden immer schneller und manche Piloten immer rücksichtsloser, beklagen Günter Groß und Stefan Bach von den Forstämtern. Aber auch die ruhigeren und langsamer Fahrenden bewegten sich in der Illegalität, betonen sie. Beeinträchtigt werden Flora und Fauna sowie die Nutzer des Waldes durch das Quadfahren.
Der starke Motorenlärm schreckt die Spaziergänger, die in der Ruhe und der Natur Erholung suchen, ebenso wie das Wild. Die Tiere können sich auf Wanderer sehr gut einstellen, wissen die Forstleute, aber nicht auf plötzliche Kreuz- und Quer-Fahrten.
Da könnten, befürchten Groß und Bach, sogar die schwachen Populationen von Luchs und Schwarzstorch gefährdet werden. Auch dem Tourismus schadeten die Quadfahrer, die gern auf dem Meißner-Plateau, im Kaufunger Wald und auf den neu ausgewiesenen Premium-Wanderwegen herumdüsen, gibt Marco Lenarduzzi vom Naturpark zu bedenken.
Die Unwissenden fordern Forst und Polizei auf, den Wald zukünftig zu meiden. Und um jene Quadfahrer, denen Groß das Unrechtsbewusstsein abspricht, zur Verantwortung zu ziehen, appellieren Umweltpolizist Michael Heußner und Direktions-Pressesprecher Reiner Lingner an die Wanderer und Spaziergänger, die Verstöße zu melden. Das kann sofort über den Polizeinotruf 110 geschehen oder später, dann auch an die Forstämter. An den Quads müssen vorn und hinten Kfz-Kennzeichen angebracht sein. Begrüßt wird von den Ermittlern, wenn ein vielleicht per Handy gemachtes Foto den Vorfall dokumentiert.
Wenn die Sünder dann Post von der Unteren Naturschutzbehörde bekommen, werden mindestens 73,50 Euro verlangt. Das kann aber je nach Vorfall schnell teurer werden. Wenn ein Biotop zerstört wurde, verfolgt sogar der Staatsanwalt die Straftat. Das kann schnell geschehen, wenn man mit dem Quad die Wege verlässt und über Stock und Stein durchs Gelände fährt.
Letztlich geht es sogar „um unser aller Sicherheit“, machen Heußner und Lingner den Ernst der Sache deutlich und erinnern an einen schweren Quad-Unfall vor drei Wochen im Naturschutzgebiet Hausener Hute auf dem Hohen Meißner. Dabei wurde „nur“ der Fahrer schwer verletzt. „Gar nicht auszudenken“, malt Lingner aus, wenn ein Quadfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und in eine Wandergruppe gerät.
Kontakt: Forstamt Hessisch Lichtenau, Tel. 0 56 02/ 9 35 60, E-Mail: ForstamtHessLichtenau@ forst.hessen.de; Forstamt Wehretal, Tel. 0 56 51 / 94 87 50, E-Mail: ForstamtWehretal@forst.hessen.de